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Pfarreiengemeinschaft Viechtacher Land

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Taufe

Wenn Sie Ihr Kind taufen lassen wollen, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Pfarrbüro auf. Dort können Sie einen Termin für die Taufe vereinbaren und die Taufanmeldung ausfüllen. In Viechtach wird immer am Sonntag um 11.15 Uhr getauft, in Prackenbach und Moosbach um 10.15 Uhr. Andere Tauftermine sind nur ausnahmsweise bei einem triftigen Grund und nach Absprache mit dem Pfarrer möglich. In den Filialen ist nur dann eine Taufe möglich, wenn Sie dort wohnen oder von dort stammen.

Voraussetzung für eine Taufe ist, dass mindestens einer der beiden Elternteile in der katholischen Kirche sein muss. Die Eltern müssen versprechen, ihr Kind im Glauben erziehen zu wollen. Auch der Pate bzw. die Patin muss in der katholischen Kirche gemeldet sein. Es gibt aber auch die Möglichkeit, neben dem Paten noch einen sog. Taufzeugen zu wählen. Dieser kann auch einer anderen Konfession oder Religion angehören. Beim ersten Kind kommt vor der Taufe ein Priester zu Ihnen nach Hause, um ein vorbereitendes Taufgespräch mit Ihnen zu führen.

Erstkommunion

Ist Ihr Kind in der dritten Klasse der Grundschule, kann es zur Erstkommunion gehen, sofern es getauft und katholisch ist. Im Herbst nach dem Schulanfang gibt es eine Informationsveranstaltung, zu der alle interessierten Eltern eingeladen werden. Dort wird der Termin für die Erstkommunion festgelegt – in der Regel an einem der Sonntage nach dem Osterfest im darauf folgenden Jahr – und die Schritte der außerschulischen Vorbereitung werden vorgestellt. Es gibt eine Erstkommunionfeier in Viechtach und eine in Prackenbach oder Moosbach (wechselt jährlich).

Firmung

Ist Ihr Kind dann in der fünften Klasse (unabhängig vom Schultyp) werden Sie zur Anmeldung für seine Firmung eingeladen. Dies geschieht i.d.R. über den Religionslehrer bzw. über das Pfarramt. Auch hier findet eine Informationsveranstaltung im Herbst für die Eltern statt. Wenn Sie Ihr Kind anmelden, verpflichten Sie sich, Ihr Kind an mehreren Gottesdiensten und Aktionen teilnehmen zu lassen. Sie brauchen auch einen Firmpaten, der der katholischen Kirche angehören muss. Die Firmung selbst findet meistens im Zeitraum zwischen Pfingsten und Ferienbeginn des darauf folgenden Jahres statt und wird von einem Bischof oder Abt aus der Diözese Regensburg gespendet.

Kirchliche Trauung

Wenn Sie kirchlich heiraten wollen, sollten Sie frühzeitig (am besten mindestens ein Jahr im Voraus) einen Termin im Pfarramt für sich reservieren lassen. Für eine kirchliche Trauung muss mindestens einer der beiden Ehepartner in der katholischen Kirche sein. Im Frühjahr des Jahres, in dem Sie heiraten wollen, ist die Teilnahme an einem Ehevorbereitungsseminar erwünscht. Dieses findet i.d.R. im Pfarrsaal im Alten Pfarrhof von Viechtach statt. Zudem wird der Priester bzw. Diakon, der Sie traut, einige Monate vor der Hochzeit ein Traugespräch mit Ihnen führen und dabei das sog. Trauungsprotokoll erstellen. Bei diesem Treffen können Ihre Wünsche für die Gestaltung der Feier besprochen werden.

Krankensalbung

Sind Sie oder einer Ihrer Angehörigen schwer krank, kommt gerne einer unserer Priester zu Ihnen nach Hause bzw. ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Einfach im Pfarramt anrufen und einen Termin vereinbaren.

Beicht- bzw. Seelsorgegespräch

Wenn Sie sich mit einem Seelsorger aussprechen und/oder eine Beichte ablegen wollen, können Sie jederzeit einen unserer Priester kontaktieren. Er kommt zu Ihnen oder Sie kommen ins Pfarramt bzw. in die Kirche, ganz, wie Sie es wünschen.

Todesfall

Ist einer Ihrer Lieben gestorben, können Sie Kontakt mit uns aufnehmen, um eine Verabschiedung am Totenbett zu feiern. Wir kommen gerne zu Ihnen oder ins Krankenhaus bzw. Pflegeheim, um Ihnen in dieser schweren Stunde beizustehen und zu beten.

Ansonsten rufen Sie als erstes einen Arzt, wenn Ihr lieber Angehöriger zu Hause verstorben ist. Dann können Sie einen Bestatter Ihrer Wahl beauftragen. Er kümmert sich zusammen mit Ihnen um die weiteren Formalitäten und nimmt Kontakt mit dem Pfarramt auf, wenn Sie eine kirchliche Bestattung wünschen. Eine kirchliche Bestattung ist nur möglich, wenn die verstorbene Person Mitglied der Kirche war. Es gibt allerdings auch besondere Umstände, bei denen eine christliche Bestattung möglich ist, wenn der Verstorbene nicht oder nicht mehr in der Kirche war. Dies kann nur mit dem Pfarrer persönlich abgesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Werner Konrad, Pfarrer